Begleitete Elternschaft

ist ein ambulantes Angebot, dass sich an Mütter und Väter mit geistiger Beeinträchtigung und deren Kinder richtet.
Im Mittelpunkt stehen das Wohl des Kindes und seine altersentsprechende Entwicklung und Förderung auf der Grundlage einer tragfähigen Eltern-Kind-Bindung.

Mehr…

Mit dem Bedarf und der Art des Lernens der Eltern gilt es angemessen umzugehen.

Damit ist die Besonderheit der Leistungserbringung, dass Hilfen

  • alltagsnah,
  • modellhaft,
  • kleinschrittig,
  • kompensatorisch,
  • anschaulich,
  • einübend,
  • geduldig,
  • lebensweltorientiert,
  • ermutigend

geleistet werden.

Eltern und Kinder können so die Begleitung gewinnbringend nutzen.
Mit dem Wissen, dass Veränderungsprozesse nur gelingen, wenn diese von den einzelnen Familienmitgliedern für sinnvoll und erreichbar erachtet werden, gilt es, die Eltern motivierend zu beteiligen. In diesem Abstimmungsprozess mit den Familien sind als weitere Schwerpunkte in der Leistungserbringung zu berücksichtigen:

  • Übersetzen und Erläutern von Inhalten, um die Eltern in ihrer Verantwortung und ihrem Handeln zu stärken.
  • Die Eltern befähigen, ihre Elternrolle verantwortlich auszufüllen.
  • Koordinieren der Hilfen in einem vielfältigen Unterstützungssystem.

Gesetzliche Grundlagen

Verknüpfung aus:

Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 35a SGB VIII)

und

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Leistungstyp Betreutes Einzelwohnen (§§ 53ff SGB XII)

Weniger Text…